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Recht, Daten und Hardware

Recht, Verträge und eigene Hardware

Am häufigsten geht es um die EU-KI-Verordnung und darum, welche Daten überhaupt zu einem Anbieter dürfen.

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Aus den Erstgesprächen

Was verlangt die EU-KI-Verordnung von einem Unternehmen, das KI nur benutzt?

Artikel 4 gilt seit dem 02.02.2025. Seit dem Digital Omnibus vom 27.07.2026 verlangt er, die KI-Kompetenz der Leute zu fördern, die damit arbeiten.

Fällt die KI in deinem Unternehmen unter die Hochrisiko-Regeln?

Bei Fällen wie der Bewerberauswahl oder der Kreditvergabe. Ein Assistent für die eigene Ablage gehört nicht dazu. Die verschobenen Pflichten greifen im Dezember 2027 und im August 2028.

Braucht ihr mit einem KI-Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag?

Sobald personenbezogene Daten hineingehen, ja. Artikel 28 DSGVO verlangt ihn. Läuft das Modell auf deiner eigenen Hardware, entfällt er.

Dürfen Mitarbeitende KI mit einem privaten Konto benutzen?

Für personenbezogene oder vertrauliche Daten nicht. Über ein privates Konto fehlt der Auftragsverarbeitungsvertrag, und ihr könnt die Löschung nicht verlangen.

Wann lohnt sich ein KI-Modell auf deiner eigenen Hardware?

Wenn Daten das Unternehmen nicht verlassen dürfen oder ab etwa 500 Dokumenten am Tag. Eigene Hardware kostet unabhängig von der Auslastung, die Cloud nur den einzelnen Aufruf.

Wie kommt KI an die Daten in SAP, DATEV oder der Dokumentenverwaltung?

Über die Schnittstelle des Systems, und zwar lesend. Die KI schlägt vor, ein Mensch gibt frei, und erst danach geht etwas zurück ins System.

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