Für Kanzleien, Praxen, Verwaltung und Produktion
KI, die auch der Datenschutz erlaubt
Wir richten die Modelle so ein, dass die Verarbeitung auf eurer eigenen Hardware bleibt. Ist ein Anbieter in Europa der bessere Weg, sagen wir das.
Kostenlos, ohne eigene Hardware
01 · Die 3 Wege
Welcher davon passt, hängt an euren Daten und daran, wer sie prüfen darf.
Auf eurer eigenen Hardware
Das Modell rechnet auf eurer eigenen Hardware. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag entfällt, weil kein Dritter beteiligt ist.
Bei einem Anbieter in Europa
Die Verarbeitung läuft in einem Rechenzentrum in der EU oder der Schweiz. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag regelt, was der Anbieter mit euren Daten darf.
Lokal und Cloud nebeneinander
Akten und Kalkulationen bleiben im Unternehmen, für Recherche und Textentwürfe arbeitet ein Modell aus der Cloud. Ihr legt die Grenze einmal fest, danach hält die Technik sie ein.
Die Akten bleiben auf eurer eigenen Hardware
Eine Anfrage verlässt das Unternehmen nicht. Sie geht vom Arbeitsplatz an euren eigenen Server und die Antwort denselben Weg zurück.
Wer im Unternehmen was sehen darf, regeln weiterhin eure eigenen Berechtigungen.
Häufige Fragen
Gilt die EU-KI-Verordnung auch auf eigener Hardware?
Ja. Artikel 4 verlangt seit dem 27.07.2026, dass ein Unternehmen die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden fördert, ganz gleich wo das Modell rechnet. Geändert hat das der Digital Omnibus, ein Gesetzespaket der EU, das mehrere Digitalvorschriften auf einmal anpasst.
Redet der Betriebsrat mit?
Sobald ein Werkzeug geeignet ist, Leistung oder Verhalten zu erfassen, greift die Mitbestimmung nach Paragraf 87 Betriebsverfassungsgesetz. Bei einem Modell auf eurer eigenen Hardware zeigt ihr dem Betriebsrat, welche Daten das Modell überhaupt sieht.
Welcher der 3 Wege zu euch passt
Schreib uns, mit welchen Daten ihr arbeitet und wer bei euch über den Datenschutz entscheidet.