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EU AI Act Schulungspflicht: ab wann sie gilt und was der Digital Omnibus geändert hat

Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit Februar 2025, seit Juli 2026 in entschärfter Fassung. Wir ordnen ein, was davon für Unternehmen übrig bleibt.

RC
Ralf Cornesse
·
Illustration zur EU AI Act Schulungspflicht: Artikel 4 der KI-Verordnung, der Digital Omnibus ersetzt sicherstellen durch fördern

Die EU AI Act Schulungspflicht gilt seit dem 02.02.2025, und seit dem 27.07.2026 gilt sie in einer neuen Fassung. Der Digital Omnibus hat aus der Pflicht, KI-Kompetenz nach besten Kräften sicherzustellen, die Pflicht gemacht, sie zu fördern. Viele Ratgeberseiten im Netz sind auf dem Stand davor und warnen weiter mit Fristen, die es so nicht mehr gibt. Deshalb hier die Einordnung mit Datum und Quelle.

Was Artikel 4 ursprünglich verlangte

Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 trat am 01.08.2024 in Kraft, ihr Artikel 4 gilt seit dem 02.02.2025. Die ursprüngliche Fassung lautete: "Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen" (Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 4).

Betreiber ist dabei jedes Unternehmen, das ein KI-System beruflich einsetzt. Wer ChatGPT im Vertrieb nutzt oder eine Buchhaltungssoftware mit KI-Funktion, fällt darunter, ohne selbst irgendetwas zu entwickeln. Was ein "ausreichendes Maß" an Kompetenz sein sollte, ließ die Verordnung offen, und genau diese Unschärfe hat den Markt für Pflichtschulungs-Werbung mit Countdown und Bußgeld-Warnung genährt.

Was der Digital Omnibus geändert hat

Am 24.07.2026 erschien die Änderungsverordnung im Amtsblatt, am 27.07.2026 trat sie in Kraft: der Digital Omnibus zur KI, formal die Verordnung (EU) 2026/1744. Sie schreibt Artikel 4 um. Anbieter und Betreiber ergreifen weiterhin Maßnahmen, jetzt aber, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen. Dass jede einzelne Person ein bestimmtes Kompetenzniveau erreicht, muss niemand mehr garantieren (Haufe, 2026).

Bis 26.07.2026

Unternehmen mussten "nach besten Kräften sicherstellen", dass ihr Personal über ausreichende KI-Kompetenz verfügt. Ein messbares Niveau je Person war zumindest dem Wortlaut nach geschuldet.

Seit 27.07.2026

Unternehmen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu fördern. Die Pflicht zielt auf das Bemühen, ein garantiertes Kompetenzniveau je Person verlangt sie nicht mehr.

Der KI-Campus, ein vom Bundesbildungsministerium gefördertes Bildungsprojekt, fasst es so zusammen: Artikel 4 wird "nicht gestrichen, sondern pragmatisch neu justiert" (KI-Campus, 28.07.2026). Das trifft den Kern. Die Kompetenzpflicht besteht weiter, sie ist nur ehrlicher geworden: Ein Unternehmen kann Schulungen anbieten und Regeln aufstellen, es kann aber nicht garantieren, was in den Köpfen ankommt.

Die Daten der KI-Verordnung im Überblick

Wer "ab wann" fragt, meint meist eine dieser Stufen. Die Verordnung gilt nicht an einem einzigen Stichtag, sondern in Etappen, und der Digital Omnibus hat einige davon verschoben.

Datum Was gilt
01.08.2024 Die KI-Verordnung tritt in Kraft
02.02.2025 Verbotene KI-Praktiken und Artikel 4 (KI-Kompetenz) gelten
02.08.2025 Regeln für Allzweck-KI-Modelle und die Governance-Struktur gelten
27.07.2026 Der Digital Omnibus tritt in Kraft, Artikel 4 gilt in der entschärften Fassung
02.08.2026 Die Verordnung gilt in weiten Teilen, die nationale Aufsicht ist zuständig
12/2027 und 08/2028 Verschobene Pflichten für Hochrisiko-Systeme greifen

Die Verschiebung der Hochrisiko-Pflichten auf Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 gehört ebenfalls zum Omnibus-Paket (activeMind.legal, 2026). Für die Schulungsfrage ist sie ohne Belang, für Unternehmen mit Hochrisiko-Anwendungen wie Bewerberauswahl oder Kreditvergabe dagegen die wichtigere Nachricht.

Artikel 4 selbst nennt übrigens weder eine Frist noch ein Bußgeld. Wer heute noch einen Countdown zur Schulungspflicht sieht, sieht Marketing, nicht die Verordnung.

Was der Omnibus sonst noch für kleinere Unternehmen ändert

Die Artikel-4-Anpassung ist die sichtbarste Änderung, für manche Betriebe aber gar nicht die wichtigste. Der Omnibus fasst die Definition der Hochrisiko-Systeme enger, baut doppelte Anforderungen ab, die sich mit bestehendem Recht wie der DSGVO überschnitten, und führt für kleine und mittlere Unternehmen vereinfachte Dokumentationspflichten ein. Mittelständische Unternehmen bekommen zudem leichteren Zugang zu den Reallaboren, in denen sich KI-Anwendungen unter Aufsicht testen lassen (activeMind.legal, 2026).

Für ein Unternehmen, das KI-Werkzeuge nur nutzt und keine eigenen Systeme auf den Markt bringt, bleibt die Lage damit übersichtlich. Es gelten die Verbote, es gilt der entschärfte Artikel 4, und die schweren Pflichtenkataloge der Verordnung greifen erst, wenn ein Hochrisiko-Anwendungsfall wie die automatisierte Bewerberauswahl ins Spiel kommt.

Für wen die Pflicht gilt

Die Fassung des Omnibus ändert nichts am Adressatenkreis. Anbieter und Betreiber bleiben in der Pflicht, und Betreiber sind neben Unternehmen auch Behörden und Vereine, sobald sie KI-Systeme beruflich einsetzen. Gemeint sind alle Mitarbeitenden, die mit den Systemen arbeiten, vom Empfang bis zur Geschäftsführung, nicht nur die IT-Abteilung.

In der Praxis stellt sich die Frage selten abstrakt. Eine Steuerkanzlei, deren Team Mandantenschreiben mit einem Sprachmodell vorformuliert, ist Betreiber. Ein Bauunternehmen, dessen Kalkulator Ausschreibungen per KI zusammenfasst, ebenso. Die Kompetenzfrage stellt sich dort ganz konkret: Welche Daten dürfen in welches Werkzeug, und woran erkennt man eine falsche Antwort?

Was Unternehmen jetzt praktisch tun

Der Stand der Dinge als Arbeitsliste:

  • Werkzeuge erfassen. Welche KI-Systeme sind im Unternehmen im Einsatz, auch die inoffiziellen auf privaten Konten?
  • Regeln aufschreiben. Eine KI-Richtlinie legt fest, welche Daten in welche Werkzeuge dürfen und wer neue Werkzeuge freigibt.
  • Schulen und dokumentieren. Eine Schulung mit Teilnahmenachweis ist der einfachste Beleg dafür, dass das Unternehmen KI-Kompetenz fördert.
  • Bei Neuerungen nachziehen. Kommt ein neues Werkzeug oder ein neuer Anwendungsfall dazu, wird die Richtlinie ergänzt und das Team nachgeschult.

Die Reihenfolge hat einen Grund. Ohne Überblick über die eingesetzten Werkzeuge schult man am Bedarf vorbei, und ohne Richtlinie verpufft die beste Schulung, weil danach niemand weiß, was verbindlich ist.

Die Schulung bleibt der einfachste Nachweis

Der Digital Omnibus hat den Druck aus der Vorschrift genommen, den Nutzen einer Schulung hat er nicht angetastet. Mitarbeitende, die verstehen, wie ein Sprachmodell zu seinen Antworten kommt, erkennen Fehler schneller, formulieren bessere Anfragen und wissen, welche Daten sie einem Cloud-Dienst nicht anvertrauen. Das Fördern, das Artikel 4 verlangt, ist mit einer dokumentierten halbtägigen Schulung belegt, und der Betrieb hat danach mehr davon als ein abgeheftetes Zertifikat.

Wie so eine Schulung bei uns aussieht, mit Risikoklassen, Dokumentationsvorlage und Praxisübungen an echten Beispielen, steht auf der Seite zur EU AI Act Schulung. Was der Einsatz von ChatGPT und ähnlichen Diensten rechtlich bedeutet, behandelt unser Artikel ChatGPT im Unternehmen nutzen.

RC

Ralf Cornesse

KI-Berater & Trainer | Gründer von gewusst:KI

Wir helfen Unternehmen, KI sinnvoll einzusetzen. Praxisnah und herstellerunabhängig.

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